Verkehrsrecht – Kanzlei Fachanwalt Michael Fischer

Verkehrsrecht: Fachanwaltliche Unfallregulierung und Verteidigung

Ihr Fachanwalt für Schadenregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich über die Erfahrung, um Sie nach einem Verkehrsunfall umfassend zu vertreten. Versicherungen versuchen regelmäßig, berechtigte Ansprüche zu minimieren. Ich wehre Kürzungsversuche bei Reparaturkosten, Mietwagen oder Schmerzensgeld ab.

Unfallregulierung: Fachanwaltliche Präzision

Ein Baustein meiner Arbeit ist die Kooperation mit öffentlich bestellten Sachverständigen. Durch gerichtlich verwertbare Gutachten schaffen wir eine objektive Grundlage, die Kürzungsversuche oft im Keim erstickt.

  • Fahrzeugschaden: Durchsetzung der vollen Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswerts und der Wertminderung.
  • Schmerzensgeld: Konsequente Durchsetzung angemessener Entschädigungen bei Verletzungen.
  • Nutzungsausfall: Entschädigung für Fahruntüchtigkeit oder Mietwagenkosten.
  • Erwerbsschaden: Verdienstausfälle und Haushaltsführungsschäden bei Beeinträchtigungen.

Bußgeld- und Strafsachen

Viele Bußgeldbescheide beruhen auf fehlerhaften Messungen. Ich analysiere Messprotokolle und Eichscheine und kooperiere mit Sachverständigen für Messverfahren.

  • Bußgeldbescheide (OWi): Abwehr von Punkten und Fahrverboten.
  • Fahrverbot & Führerscheinentzug: Strategien zur Umwandlung oder schnellen Wiedererlangung.
  • Verkehrsstrafrecht: Verteidigung bei Fahrerflucht, Nötigung oder Trunkenheitsfahrten.

Umsetzung Ihrer Interessen

  • Außergerichtliche Regulierung: Direkte Korrespondenz mit der Versicherung.
  • Schadensersatzklage: Konsequente gerichtliche Durchsetzung.
  • Beweissicherung: Koordination mit Sachverständigen zur Dokumentation.

Mandatierung und Kosten

Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegnerversicherung grundsätzlich die Anwaltskosten. Bei Teilschuld oder Rechtsschutzversicherung übernehme ich die Kommunikation zur Deckungszusage.

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