Arbeitsrecht – Kanzlei Fachanwalt Michael Fischer

Arbeitsrecht: Fachanwaltliche Durchsetzung bei Kündigung und Aufhebung

Ihr Fachanwalt für Kündigungsschutz, Abfindungen und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich Ihr kompetenter Partner, wenn es darum geht, Ihre berufliche Existenz zu sichern und sich im komplexen Zusammenspiel von Arbeitsvertrag und Gesetz zurechtzufinden.

Ich habe mich darauf spezialisiert, Schwachstellen in Kündigungen, Abmahnungen oder Aufhebungsverträgen aufzuspüren. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen – ob den Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Erzielung einer angemessenen Abfindung – konsequent durchzusetzen.

Ihr strategischer Vorteil: Die Schnittstelle zum Sozialrecht

  • Vermeidung von Sperrzeiten: Bei jedem Vergleich und Aufhebungsvertrag achte ich darauf, dass keine Sperrzeit verhängt wird.
  • Anrechnung von Abfindungen: Ich sorge dafür, dass Ihre Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
  • Nahtloser Übergang: Bei gesundheitlichen Problemen koordiniere ich Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rentenansprüche.

Erfolg durch formale Präzision

Im Arbeitsrecht entscheiden oft kurze Fristen. Oft sind Kündigungen aus formalen Gründen unwirksam – etwa wegen Fehlern bei der Betriebsratsanhörung, Mängeln in der Schriftform oder besonderem Kündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit).

Meine Schwerpunkte

  • Kündigungsschutz & Abfindung: Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen und Klageerhebung.
  • Aufhebungsverträge: Rechtssichere Gestaltung zur Vermeidung von Nachteilen beim ALG.
  • Abmahnungen & Zeugnisse: Entfernung unberechtigter Abmahnungen und Korrektur von Arbeitszeugnissen.
  • Lohn & Gehalt: Forderung ausstehender Zahlungen unter Beachtung von Ausschlussfristen.

Umsetzung Ihrer Interessen

  • Gütetermin: Nutzung der ersten Phase zur schnellen Einigung.
  • Kammertermin: Fundierte Vertretung im streitigen Verfahren.
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Eilverfahren zur Sicherung Ihrer Weiterbeschäftigung.

Mandatierung und Kosten

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Bei Rechtsschutzversicherung übernehme ich die Korrespondenz zur Deckungszusage. Selbstzahler berate ich transparent.

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