Sozialrecht – Kanzlei Fachanwalt Michael Fischer

Sozialrecht: Strategische Durchsetzung und Revision staatlicher Entscheidungen

Ihr kompetenter Partner für die Durchsetzung sozialer Rechte gegenüber Behörden und Versicherungen.

Das Sozialrecht ist ein kompliziertes System – und genau deshalb passieren bei Behörden, Krankenkassen oder Rentenversicherern regelmäßig Fehler. Ich spüre diese Fehler in Bescheiden auf und korrigiere sie. Mein Ziel: Ihre rechtlich verbrieften Ansprüche wiederherzustellen.

Ihr Vorteil: Erfolg durch formale Genauigkeit

Viele Streitigkeiten lassen sich dadurch gewinnen, dass man formale Fehler der Behörden aufdeckt. Ich prüfe, ob die Behörde sich an alle gesetzlichen Regeln gehalten hat. Oft sind Bescheide allein wegen Formfehlern ungültig.

Meine Schwerpunkte

  • Arbeitslosengeld & Jobcenter (SGB III): Abwehr von Sperrzeiten, Klärung von Meldeversäumnissen, Aufhebung von Sanktionen.
  • Rente & Erwerbsminderung: Durchsetzung von Alters- und Erwerbsminderungsrenten, Auseinandersetzung mit Gutachten.
  • Schwerbehinderung (SGB IX): Feststellung des GdB und Durchsetzung von Merkzeichen.
  • Arbeitsunfall & Berufskrankheit: Vertretung gegenüber Berufsgenossenschaften.
  • Krankenkasse & Pflege: Durchsetzung von Krankengeld und Revision fehlerhafter Pflegegradeinstufungen.

Umsetzung Ihrer Interessen

  • Widerspruch: Gezielter Angriff auf die Bescheidbegründung zur schnellen Abhilfe.
  • Klage: Fundierte Vertretung vor den Sozialgerichten.
  • Untätigkeitsklage: Beschleunigung verschleppter Verfahren.

Mandatierung und Kosten

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Bei Rechtsschutzversicherung übernehme ich die vollständige Kommunikation. Für Selbstzahler biete ich transparente Konditionen.

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